Definition Behandlungsfall
Die Definition des Behandlungsfalles basiert auf den Regelungen des Bundesmantelvertrags Ärzte (siehe http://www.kbv.de/rechtsquellen/2310.html ) §1a Nr 28 BMV-Ä: Behandlungsfall: Die gesamte von derselben Arztpraxis (Nr. 18) innerhalb desselben Kalendervierteljahres an demselben Versicherten ambulant zu Lasten derselben Krankenkasse vorgenommene Behandlung gilt jeweils als Behandlungsfall; Behandlungsfälle beziehen sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen im Abrech-nungswesen. Nr. 18 Arztpraxis : Tätigkeitsort des Vertragsarztes oder Vertragspsychotherapeuten an seiner Betriebsstätte, der auch die Nebenbetriebsstätten der Arztpraxis einschließt . Arztpraxis in diesem Sinne ist auch die Berufsausübungsgemeinschaft oder ein Medizinisches Versorgungszentrum. => d.h. HBSNR Falls mal wieder Unklarheiten aufkommen...