Definition Behandlungsfall

Die Definition des Behandlungsfalles basiert auf den Regelungen des Bundesmantelvertrags Ärzte
(siehe http://www.kbv.de/rechtsquellen/2310.html)

§1a Nr 28 BMV-Ä:
Behandlungsfall: Die gesamte von derselben Arztpraxis (Nr. 18) innerhalb desselben Kalendervierteljahres an demselben Versicherten ambulant zu Lasten derselben Krankenkasse vorgenommene Behandlung gilt jeweils als Behandlungsfall; Behandlungsfälle beziehen sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen im Abrech-nungswesen.

Nr. 18 Arztpraxis: Tätigkeitsort des Vertragsarztes oder Vertragspsychotherapeuten an seiner Betriebsstätte, der auch die Nebenbetriebsstätten der Arztpraxis einschließt. Arztpraxis in diesem Sinne ist auch die Berufsausübungsgemeinschaft oder ein Medizinisches Versorgungszentrum.
=> d.h. HBSNR


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